Medikamente und Behandlung.
Die Medikamentenliste ist der wichtigste Teil der Anamnese. Nicht, weil vieles ausschließt – sondern weil einiges das Timing und die Technik ändert.

Welche Medikamente vor ästhetischen Injektionen relevant sind: Blutverdünner, ASS, Ibuprofen, bestimmte Antibiotika, Muskelrelaxanzien, Isotretinoin
Was Sie angeben müssen.
Blutverdünner (Marcumar, Eliquis, Xarelto, Clopidogrel): Kein Ausschluss, aber mehr Blutergüsse. Niemals eigenmächtig absetzen – das Risiko einer Thrombose oder eines Schlaganfalls ist ungleich höher als ein Bluterguss. Die Praxis arbeitet mit Kanüle, kleineren Mengen und Kühlung.
ASS, Ibuprofen, Diclofenac, Naproxen: Hemmen die Blutplättchen. Wenn nicht ärztlich verordnet (z. B. ASS 100 nach Herzinfarkt), fünf bis sieben Tage vorher auf Paracetamol umsteigen. Verordnetes ASS wird weitergenommen.
Nahrungsergänzung: Fischöl, Omega-3, Ginkgo, Knoblauch-Kapseln, hoch dosiertes Vitamin E, Johanniskraut – alle erhöhen die Blutungsneigung leicht. Eine Woche vorher pausieren.
Antibiotika der Aminoglykosid-Gruppe (Gentamicin, Tobramycin) und Muskelrelaxanzien: Können die Wirkung von Botulinumtoxin verstärken. Bei laufender Einnahme wird die Behandlung verschoben. Übliche Antibiotika (Amoxicillin, Doxycyclin) sind kein Problem – aber ein Infekt ist einer.
Isotretinoin (Akne-Therapie): Während und sechs Monate nach der Einnahme keine Peelings, kein Microneedling, kein Fadenlifting (Narbenrisiko). Botulinumtoxin und Filler sind möglich.
Kortison, Immunsuppressiva, Chemotherapie: Erhöhtes Infektionsrisiko und verzögerte Heilung – individuelle Entscheidung mit der behandelnden Fachärztin.
Impfungen: Zwei Wochen Abstand zu Fillern in beide Richtungen sind ein sinnvoller Puffer, weil verzögerte Schwellungen beschrieben sind.
Pflanzliche Mittel und «Tees» zählen auch. Bringen Sie eine vollständige Liste mit – inklusive Nahrungsergänzung.
Das Wichtigste.
Eine Frage zu Medikamente? Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp – wir antworten in der Regel am selben Werktag.
Frage per WhatsAppWichtiger Hinweis.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine ärztliche Untersuchung noch das Aufklärungsgespräch vor einer Behandlung (§ 630e BGB). Ob und welche Behandlung für Sie in Frage kommt, lässt sich nur nach Untersuchung und Beratung sagen. Es werden keine Behandlungsergebnisse versprochen.
Häufige Fragen.
Ich nehme die Pille – ist das relevant?
Nein. Hormonelle Verhütung beeinflusst weder Botulinumtoxin noch Filler. Bei Neigung zu Melasma sind Peelings vorsichtiger zu planen.
Antidepressiva und Botox?
Kein Problem. Es gibt sogar Studien zu einem stimmungsaufhellenden Effekt der Zornesfaltenbehandlung – das ist aber keine Therapie.
Quellen und weiterführende Informationen.
- § 630e BGB – Aufklärungspflichten (Gesetze im Internet)
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Gesetze im Internet
- § 11 HWG – Verbot von Vorher-Nachher-Bildern und Werbeversprechen
- Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein
- NHS (UK): nicht-chirurgische ästhetische Verfahren
- Ärztekammer Nordrhein – Informationen für Patientinnen und Patienten
- DGBT – Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie
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