Allergien und Behandlung.
«Ich habe eine Allergie – geht das trotzdem?» Meistens ja. Welche Allergien wirklich eine Rolle spielen und wo besondere Vorsicht gilt.

Heuschnupfen, Nickelallergie, Lidocain-Unverträglichkeit, Eiweißallergie: welche Allergien für Botox, Filler, PRP und Infusionen relevant sind
Relevant oder nicht?
Botulinumtoxin: Echte Allergien auf das Präparat sind extrem selten. Relevant sind Allergien auf Hilfsstoffe – manche Präparate enthalten Humanalbumin oder Laktose. Bei bekannter Allergie gegen Kuhmilcheiweiß wird ein anderes Präparat gewählt. Heuschnupfen, Hausstaub und Tierhaare spielen keine Rolle.
Hyaluron-Filler: Die Hyaluronsäure wird bakteriell hergestellt, nicht mehr aus Hahnenkämmen; eine Vogeleiweißallergie ist daher kein Ausschluss. Viele Filler enthalten das Betäubungsmittel Lidocain – bei nachgewiesener Lidocain-Allergie (selten, meist ist es eine Reaktion auf Zusatzstoffe) gibt es Produkte ohne. Aktive Allergieschübe mit geschwollenem Gesicht sind ein Grund, den Termin zu verschieben.
Betäubungscreme und Desinfektion: Reaktionen auf Cremebetäubung (Lidocain/Prilocain), Pflaster oder Chlorhexidin sind häufiger als auf das Präparat. Geben Sie bekannte Kontaktallergien an – es gibt Alternativen.
PRP: Eigenblut – Allergie praktisch ausgeschlossen. Relevant ist nur das Antikoagulans im Röhrchen (Citrat), das sehr selten Probleme macht.
Vitamin-Infusionen: Hier ist Vorsicht wichtig: Hochdosiertes Vitamin B1 und einige Spurenelemente können allergische Reaktionen auslösen; Vitamin C in hohen Dosen ist bei G6PD-Mangel gefährlich. Deshalb Anamnese, Testdosis und langsame Infusion unter Beobachtung.
Was Sie angeben sollten: Alle bekannten Allergien (auch Medikamente, Pflaster, Metalle), frühere Reaktionen auf Betäubung beim Zahnarzt, Asthma, Neigung zu Quaddeln. Bringen Sie Ihren Allergiepass mit. Antihistaminika vor der Behandlung verhindern keine echte Allergie – aber sie können Schwellungen bei Heuschnupfen reduzieren.
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Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine ärztliche Untersuchung noch das Aufklärungsgespräch vor einer Behandlung (§ 630e BGB). Ob und welche Behandlung für Sie in Frage kommt, lässt sich nur nach Untersuchung und Beratung sagen. Es werden keine Behandlungsergebnisse versprochen.
Häufige Fragen.
Ich habe eine Nickelallergie – sind die Nadeln ein Problem?
Nein. Injektionsnadeln und Kanülen bestehen aus Edelstahl mit vernachlässigbarer Nickelfreisetzung; Reaktionen sind nicht beschrieben.
Kann ich während eines Heuschnupfen-Schubs behandelt werden?
Botulinumtoxin ja. Filler im Gesicht besser verschieben, wenn Augen und Nase stark geschwollen sind – das Ergebnis lässt sich sonst schlecht beurteilen.
Quellen und weiterführende Informationen.
- § 630e BGB – Aufklärungspflichten (Gesetze im Internet)
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Gesetze im Internet
- § 11 HWG – Verbot von Vorher-Nachher-Bildern und Werbeversprechen
- Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein
- NHS (UK): nicht-chirurgische ästhetische Verfahren
- Ärztekammer Nordrhein – Informationen für Patientinnen und Patienten
- DGBT – Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie
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