Zahlt die Krankenkasse?
Kurz: Ästhetik nein, Medizin manchmal. Wo die Grenze verläuft, was Sie selbst tun können und warum eine GOÄ-Rechnung trotzdem sinnvoll ist.

Wann ästhetische Behandlungen Selbstzahlerleistung sind, wann Botulinumtoxin medizinisch erstattet wird (Hyperhidrose, Bruxismus, Migräne)
Ästhetik oder Medizin?
Ästhetische Behandlungen sind Selbstzahlerleistungen. Falten, Volumen, Lippen, Hautqualität, Lipolyse – dafür zahlt weder gesetzliche noch private Krankenversicherung. Das gilt unabhängig von der Praxis und vom Leidensdruck. VIVA DERM ist eine Privatpraxis; jede Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und Ihnen direkt in Rechnung gestellt.
Wann Botulinumtoxin medizinisch ist: Bei schwerer Hyperhidrose der Achseln nach Ausschöpfung anderer Therapien, bei chronischer Migräne (ab 15 Kopfschmerztagen im Monat), bei Spastik, Blepharospasmus oder Dystonie ist Botulinumtoxin eine zugelassene Kassenleistung – über Neurologie, Dermatologie oder HNO. Bruxismus und Kiefergelenkschmerz werden meist nicht übernommen; Zahnschienen dagegen schon.
Privatversicherte: Auch hier gilt: Ästhetik ist ausgeschlossen. Bei medizinischer Indikation (z. B. Hyperhidrose) lohnt ein Kostenübernahmeantrag mit ärztlicher Begründung vor der Behandlung. Beihilfe verfährt ähnlich.
Steuer: Rein ästhetische Behandlungen sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Bei medizinischer Notwendigkeit (amtsärztliches Attest vor der Behandlung) kann das anders sein – steuerliche Beratung einholen.
Die GOÄ-Rechnung: Sie enthält Ziffern für Beratung, Untersuchung, Injektion und die Materialkosten (Präparat, Menge). Der Steigerungsfaktor (üblicherweise 2,3-fach) ist auf der Rechnung ausgewiesen. Ein schriftlicher Kostenplan vor der Behandlung ist bei Selbstzahlerleistungen vorgeschrieben – Sie wissen vorher, was es kostet.
Ratenzahlung und Finanzierung: Möglich, aber mit Vorsicht: Ästhetische Behandlungen auf Kredit sind ein Warnzeichen für eine Entscheidung unter Druck. Eine Behandlung sollte man sich leisten können, ohne sich zu verschulden.
Das Wichtigste.
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Frage per WhatsAppWichtiger Hinweis.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine ärztliche Untersuchung noch das Aufklärungsgespräch vor einer Behandlung (§ 630e BGB). Ob und welche Behandlung für Sie in Frage kommt, lässt sich nur nach Untersuchung und Beratung sagen. Es werden keine Behandlungsergebnisse versprochen.
Häufige Fragen.
Kann ich die Hyperhidrose-Behandlung bei VIVA DERM über die Kasse abrechnen?
Nein – als Privatpraxis rechnen wir nach GOÄ direkt mit Ihnen ab. Für eine Kassenleistung wenden Sie sich an eine kassenärztliche Dermatologie- oder Neurologie-Praxis.
Bekomme ich eine Rechnung für die Steuer?
Ja, jede Behandlung wird nach GOÄ in Rechnung gestellt. Ob sie absetzbar ist, entscheidet das Finanzamt anhand der medizinischen Notwendigkeit.
Quellen und weiterführende Informationen.
- § 630e BGB – Aufklärungspflichten (Gesetze im Internet)
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Gesetze im Internet
- § 11 HWG – Verbot von Vorher-Nachher-Bildern und Werbeversprechen
- Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein
- NHS (UK): nicht-chirurgische ästhetische Verfahren
- Ärztekammer Nordrhein – Informationen für Patientinnen und Patienten
- DGBT – Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie
Externe Links öffnen in einem neuen Fenster; für deren Inhalte sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Fachliche Verantwortung für diese Seite: Katayoun Mostaghimi, Fachärztin für Allgemeinmedizin. Stand: 2026-10-15.
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