Lexikon · ästhetische Medizin

GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte.

Die gesetzliche Grundlage, nach der ärztliche Leistungen in Deutschland privat abgerechnet werden. Deshalb sind Preise «ab»-Richtpreise und keine Festpreise.

LexikonÄrztlich verantwortetEssen
GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
Kurz gesagt

GOÄ verständlich erklärt: wie ärztliche Leistungen privat abgerechnet werden, Steigerungsfaktoren, warum Festpreise und Rabatte problematisch sind und was…

Kurz erklärt

Genauer betrachtet.

Die Gebührenordnung für Ärzte ist eine Bundesverordnung, die für jede ärztliche Leistung eine Gebührenziffer mit Punktwert festlegt. Privat abgerechnet wird der einfache Satz multipliziert mit einem Steigerungsfaktor – üblich 2,3-fach, bei erhöhtem Aufwand bis 3,5-fach mit Begründung. Ästhetische Leistungen sind Selbstzahlerleistungen und fallen ebenfalls unter die GOÄ.

Daraus folgt: Der Preis hängt vom tatsächlichen Aufwand ab – Anzahl der Areale, Materialmenge, Zeit, Schwierigkeit. Eine Praxis darf deshalb keine Festpreise «für alle» versprechen, sondern nennt Richtpreise und legt den Betrag vor der Behandlung im Gespräch fest. Rabatte, Pakete und «Aktionen» sind für ärztliche Leistungen berufsrechtlich problematisch.

Für Patientinnen und Patienten bedeutet die GOÄ Transparenz: Jede Rechnung listet Gebührenziffern, Faktor und Material auf und lässt sich nachvollziehen. Vor der Behandlung erhalten Sie eine Kostenaufstellung; bei medizinischen Indikationen kann sie bei der privaten Versicherung eingereicht werden.

Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht das ärztliche Beratungs- und Aufklärungsgespräch (§ 630e BGB).

Auf einen Blick

Auf einen Blick.

BundesverordnungArt
2,3-fachÜblicher Faktor
nicht zulässigFestpreise
nach Ziffern nachvollziehbarRechnung

Eine Frage zu GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)? Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp – wir antworten in der Regel am selben Werktag.

Frage per WhatsApp
FAQ

Häufige Fragen.

Warum nennt die Praxis keinen Festpreis?

Weil die GOÄ eine Abrechnung nach Aufwand vorschreibt. Der genaue Betrag wird vor der Behandlung genannt.

Kann ich die Rechnung einreichen?

Bei ästhetischen Behandlungen nein; bei medizinischen Indikationen wie Hyperhidrose oder Bruxismus ggf. bei der privaten Versicherung.

Quellen

Quellen und weiterführende Informationen.

Fragen?

Sprich mit der Ärztin.

Termin auf Doctolib buchen

Oder ruf einfach an: +49 1520 8367711 · info@vivaderm.de

Oder erst einmal nur beraten lassen: Beratungstermin (50 €, wird bei Behandlung angerechnet)