HWG – Heilmittelwerbegesetz.
Das Gesetz, das Werbung für medizinische Behandlungen regelt. Es verbietet unter anderem Vorher-Nachher-Bilder für Botox- und Filler-Behandlungen sowie Erfolgsversprechen.

Heilmittelwerbegesetz erklärt: was Praxen bei Botox und Fillern nicht zeigen oder versprechen dürfen
Genauer betrachtet.
Das Heilmittelwerbegesetz schützt Patientinnen und Patienten vor irreführender Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Behandlungen. Für die ästhetische Medizin sind vor allem § 11 relevant, der Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für operative plastisch-chirurgische Eingriffe untersagt, und § 3, der irreführende Aussagen und Erfolgsversprechen verbietet.
Der Bundesgerichtshof hat 2025 klargestellt, dass auch Injektionen mit Botulinumtoxin und Fillern als operative Eingriffe im Sinne des Gesetzes gelten – Vorher-Nachher-Bilder sind dafür in der Werbung unzulässig. Ebenso unzulässig sind Garantieaussagen, Versprechen völliger Schmerzlosigkeit oder Risikolosigkeit sowie Rabattaktionen und Gewinnspiele für ärztliche Leistungen.
Erlaubt sind sachliche Informationen über Verfahren, Risiken, Ablauf und Richtpreise – genau das, was diese Website tut. Für Sie ist das HWG ein Qualitätsmerkmal: Wer trotzdem mit Vorher-Nachher-Bildern oder Garantien wirbt, hält sich nicht an geltendes Recht.
Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht das ärztliche Beratungs- und Aufklärungsgespräch (§ 630e BGB).
Auf einen Blick.
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Frage per WhatsAppHäufige Fragen.
Warum zeigen Sie keine Vorher-Nachher-Bilder?
Weil das für Botox- und Filler-Behandlungen gesetzlich nicht erlaubt ist. Was realistisch ist, besprechen wir im Gespräch.
Woran erkenne ich eine seriöse Praxis?
Sachliche Aufklärung über Risiken, keine Garantien, Richtpreise nach GOÄ, ärztliche Durchführung.
Quellen und weiterführende Informationen.
- § 630e BGB – Aufklärungspflichten (Gesetze im Internet)
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Gesetze im Internet
- § 11 HWG – Verbot von Vorher-Nachher-Bildern und Werbeversprechen
- Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein
- DGBT – Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie
- AWMF – Leitlinien der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften
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