Lexikon · ästhetische Medizin

Aufklärungsgespräch.

Das gesetzlich vorgeschriebene Gespräch vor jeder Behandlung über Wirkung, Risiken, Alternativen und Kosten. Texte auf dieser Website ersetzen es nicht.

LexikonÄrztlich verantwortetEssen
Aufklärungsgespräch (§ 630e BGB)
Kurz gesagt

Aufklärungsgespräch nach § 630e BGB erklärt: Inhalte, Zeitpunkt, Bedenkzeit, Dokumentation, Besonderheiten bei ästhetischen Behandlungen und Ihre Rechte.

Kurz erklärt

Genauer betrachtet.

Nach § 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss die Ärztin vor jedem Eingriff mündlich über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen aufklären – so rechtzeitig, dass eine wohlüberlegte Entscheidung möglich ist. Bei ästhetischen, medizinisch nicht notwendigen Behandlungen stellt die Rechtsprechung besonders hohe Anforderungen an die Vollständigkeit.

Ergänzend gilt die wirtschaftliche Aufklärung (§ 630c): Da die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Sie vorher schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informiert werden. Das Gespräch wird dokumentiert; Sie erhalten die Unterlagen.

Für Sie bedeutet das: Fragen Sie alles, was Sie wissen möchten, und lassen Sie sich Zeit. Ein seriöses Aufklärungsgespräch benennt auch Gründe, die gegen eine Behandlung sprechen. Informationsseiten wie diese bereiten das Gespräch vor, ersetzen es aber nicht.

Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht das ärztliche Beratungs- und Aufklärungsgespräch (§ 630e BGB).

Auf einen Blick

Auf einen Blick.

§ 630e BGBGrundlage
mündlich, dokumentiertForm
schriftlich vorab (§ 630c)Kosten
möglich, empfohlenBedenkzeit

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FAQ

Häufige Fragen.

Kann ich am selben Tag behandelt werden?

Ja, wenn Sie nach der Aufklärung keine weitere Bedenkzeit wünschen. Sie dürfen aber jederzeit vertagen.

Was passiert, wenn ich Fragen vergesse?

Sie können vor der Behandlung jederzeit nachfragen – auch per WhatsApp oder Telefon.

Quellen

Quellen und weiterführende Informationen.

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