Kosmetikstudio oder Arztpraxis?
Beide haben ihren Platz. Die Frage ist nur, für was. Eine klare Abgrenzung nach Recht und Risiko.

Was Kosmetikerinnen dürfen (Pflege, leichte Peelings, Needling bis 0,5 mm) und was ärztlich bleibt (Botulinumtoxin, Filler, PRP, Lipolyse
Wer darf was?
Was ins Kosmetikstudio gehört: Reinigung, Pflege, Massagen, leichte Fruchtsäurepeelings, kosmetisches Needling mit kurzen Nadeln, Wimpern, Make-up-Beratung. Gute Kosmetikerinnen sind für die Hautpflege zwischen ärztlichen Behandlungen wertvoll – und erkennen oft früh, wenn etwas dermatologisch abgeklärt werden sollte.
Was ärztlich bleibt: Alles, was die Haut durchdringt oder ein verschreibungspflichtiges Medikament ist. Botulinumtoxin (Arzneimittel, verschreibungspflichtig), Hyaluron-Filler (Medizinprodukte, Anwendung in Deutschland ärztlich), PRP (Blutentnahme und Rückgabe sind ärztliche Tätigkeiten), Injektionslipolyse, medizinisches Microneedling mit längeren Nadeln, mittlere und tiefe Peelings, Fadenlifting.
Die NiSV: Seit 2021 regelt die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, dass Laser, IPL und bestimmte Energiegeräte im Gesicht nur mit Fachkunde – teils nur ärztlich – angewendet werden dürfen. Auch hier hat sich der Markt geordnet. VIVA DERM selbst bietet weder Laser- oder IPL-Behandlungen noch Schulungen oder Kurse dazu an.
Warum die Grenze sinnvoll ist: Nicht aus Standesdünkel, sondern wegen der Komplikationen. Ein Gefäßverschluss nach Filler muss innerhalb von Stunden ärztlich behandelt werden. Eine Ptosis nach Botulinumtoxin braucht ärztliche Beurteilung. Ein Kosmetikstudio hat weder Medikament noch Ausbildung noch Haftpflicht dafür.
Zusammenarbeit statt Konkurrenz: Ideal ist beides: ärztliche Behandlung für Volumen, Mimik und Hautstruktur; Kosmetik für Pflege, Reinigung und Wohlbefinden dazwischen. Fragen Sie in beiden Häusern offen, wer was macht – und lassen Sie sich nicht im Studio «spritzen».
Das Wichtigste.
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Frage per WhatsAppWichtiger Hinweis.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine ärztliche Untersuchung noch das Aufklärungsgespräch vor einer Behandlung (§ 630e BGB). Ob und welche Behandlung für Sie in Frage kommt, lässt sich nur nach Untersuchung und Beratung sagen. Es werden keine Behandlungsergebnisse versprochen.
Häufige Fragen.
Darf eine Kosmetikerin Hyaluron «ohne Nadel» (Hyaluron-Pen) anwenden?
Der Hyaluron-Pen ist in der EU nicht als Medizinprodukt für diesen Zweck zugelassen und hat zu Komplikationen geführt. Fachgesellschaften und Behörden raten ab.
Ist Microneedling im Studio erlaubt?
Kosmetisches Needling mit kurzen Nadeln ja; medizinisches Needling mit längeren Nadeln, das die Dermis erreicht, ist ärztlich.
Quellen und weiterführende Informationen.
- § 630e BGB – Aufklärungspflichten (Gesetze im Internet)
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Gesetze im Internet
- § 11 HWG – Verbot von Vorher-Nachher-Bildern und Werbeversprechen
- Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein
- NiSV – Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (Laser, IPL)
- Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) – Filler als Medizinprodukte
- NHS (UK): nicht-chirurgische ästhetische Verfahren
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