# *GOÄ* – Gebührenordnung für Ärzte.

> GOÄ verständlich erklärt: wie ärztliche Leistungen privat abgerechnet werden, Steigerungsfaktoren, warum Festpreise und Rabatte problematisch sind und was…

- Source: https://www.vivaderm.de/lexikon-goae.html
- Language: de
- Publisher: VIVA DERM, Privatpraxis für ästhetische Medizin, Rosastraße 6a, 45130 Essen, Germany, +49 1520 8367711
- Responsible physician: Katayoun Mostaghimi (Fachärztin für Allgemeinmedizin)
- Updated: 2026-10-05

Die gesetzliche Grundlage, nach der ärztliche Leistungen in Deutschland privat abgerechnet werden. Deshalb sind Preise «ab»-Richtpreise und keine Festpreise.

## Genauer betrachtet.

Die Gebührenordnung für Ärzte ist eine Bundesverordnung, die für jede ärztliche Leistung eine Gebührenziffer mit Punktwert festlegt. Privat abgerechnet wird der einfache Satz multipliziert mit einem Steigerungsfaktor – üblich 2,3-fach, bei erhöhtem Aufwand bis 3,5-fach mit Begründung. Ästhetische Leistungen sind Selbstzahlerleistungen und fallen ebenfalls unter die GOÄ.

Daraus folgt: Der Preis hängt vom tatsächlichen Aufwand ab – Anzahl der Areale, Materialmenge, Zeit, Schwierigkeit. Eine Praxis darf deshalb keine Festpreise «für alle» versprechen, sondern nennt Richtpreise und legt den Betrag vor der Behandlung im Gespräch fest. Rabatte, Pakete und «Aktionen» sind für ärztliche Leistungen berufsrechtlich problematisch.

Für Patientinnen und Patienten bedeutet die GOÄ Transparenz: Jede Rechnung listet Gebührenziffern, Faktor und Material auf und lässt sich nachvollziehen. Vor der Behandlung erhalten Sie eine Kostenaufstellung; bei medizinischen Indikationen kann sie bei der privaten Versicherung eingereicht werden.

Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht das ärztliche Beratungs- und Aufklärungsgespräch (§ 630e BGB).

## Auf einen Blick.

- **Art:** Bundesverordnung
- **Üblicher Faktor:** 2,3-fach
- **Festpreise:** nicht zulässig
- **Rechnung:** nach Ziffern nachvollziehbar

## Häufige Fragen.

**Warum nennt die Praxis keinen Festpreis?**

Weil die GOÄ eine Abrechnung nach Aufwand vorschreibt. Der genaue Betrag wird vor der Behandlung genannt.

**Kann ich die Rechnung einreichen?**

Bei ästhetischen Behandlungen nein; bei medizinischen Indikationen wie Hyperhidrose oder Bruxismus ggf. bei der privaten Versicherung.

## Passende Seiten.

- [Kosten verstehen](https://www.vivaderm.de/ratgeber-kosten.html) – Ratgeber
- [Preise](https://www.vivaderm.de/preise.html) – Richtpreise
- [Privatpraxis](https://www.vivaderm.de/lexikon-privatpraxis.html) – Lexikon

## Quellen

- [§ 630e BGB – Aufklärungspflichten (Gesetze im Internet)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630e.html)
- [Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/)
- [§ 11 HWG – Verbot von Vorher-Nachher-Bildern und Werbeversprechen](https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html)
- [Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein](https://www.aekno.de/aerzte/berufsordnung)
- [DGBT – Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie](https://www.dgbt.de/)
- [AWMF – Leitlinien der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften](https://www.awmf.org/)

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Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die ärztliche Beratung und Aufklärung (§ 630e BGB). Keine Ergebnisgarantie. Preise sind Richtpreise nach GOÄ. Zitieren mit Quellenangabe (VIVA DERM, Essen) ist ausdrücklich erlaubt.
