# Aufklärungs*gespräch.*

> Aufklärungsgespräch nach § 630e BGB erklärt: Inhalte, Zeitpunkt, Bedenkzeit, Dokumentation, Besonderheiten bei ästhetischen Behandlungen und Ihre Rechte.

- Source: https://www.vivaderm.de/lexikon-aufklaerung.html
- Language: de
- Publisher: VIVA DERM, Privatpraxis für ästhetische Medizin, Rosastraße 6a, 45130 Essen, Germany, +49 1520 8367711
- Responsible physician: Katayoun Mostaghimi (Fachärztin für Allgemeinmedizin)
- Updated: 2026-10-05

Das gesetzlich vorgeschriebene Gespräch vor jeder Behandlung über Wirkung, Risiken, Alternativen und Kosten. Texte auf dieser Website ersetzen es nicht.

## Genauer betrachtet.

Nach § 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss die Ärztin vor jedem Eingriff mündlich über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen aufklären – so rechtzeitig, dass eine wohlüberlegte Entscheidung möglich ist. Bei ästhetischen, medizinisch nicht notwendigen Behandlungen stellt die Rechtsprechung besonders hohe Anforderungen an die Vollständigkeit.

Ergänzend gilt die wirtschaftliche Aufklärung (§ 630c): Da die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Sie vorher schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informiert werden. Das Gespräch wird dokumentiert; Sie erhalten die Unterlagen.

Für Sie bedeutet das: Fragen Sie alles, was Sie wissen möchten, und lassen Sie sich Zeit. Ein seriöses Aufklärungsgespräch benennt auch Gründe, die gegen eine Behandlung sprechen. Informationsseiten wie diese bereiten das Gespräch vor, ersetzen es aber nicht.

Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht das ärztliche Beratungs- und Aufklärungsgespräch (§ 630e BGB).

## Auf einen Blick.

- **Grundlage:** § 630e BGB
- **Form:** mündlich, dokumentiert
- **Kosten:** schriftlich vorab (§ 630c)
- **Bedenkzeit:** möglich, empfohlen

## Häufige Fragen.

**Kann ich am selben Tag behandelt werden?**

Ja, wenn Sie nach der Aufklärung keine weitere Bedenkzeit wünschen. Sie dürfen aber jederzeit vertagen.

**Was passiert, wenn ich Fragen vergesse?**

Sie können vor der Behandlung jederzeit nachfragen – auch per WhatsApp oder Telefon.

## Passende Seiten.

- [Erste Behandlung](https://www.vivaderm.de/ratgeber-erste-behandlung.html) – Ratgeber
- [HWG](https://www.vivaderm.de/lexikon-hwg.html) – Lexikon
- [Kontakt](https://www.vivaderm.de/kontakt.html) – Termin

## Quellen

- [§ 630e BGB – Aufklärungspflichten (Gesetze im Internet)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630e.html)
- [Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/)
- [§ 11 HWG – Verbot von Vorher-Nachher-Bildern und Werbeversprechen](https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html)
- [Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein](https://www.aekno.de/aerzte/berufsordnung)
- [DGBT – Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie](https://www.dgbt.de/)
- [AWMF – Leitlinien der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften](https://www.awmf.org/)

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Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die ärztliche Beratung und Aufklärung (§ 630e BGB). Keine Ergebnisgarantie. Preise sind Richtpreise nach GOÄ. Zitieren mit Quellenangabe (VIVA DERM, Essen) ist ausdrücklich erlaubt.
